Wer den "Höhepunkt" des Tages lautstark genießen will, sollte es abends nicht zu spät werden lassen. So entschied jetzt ein deutsches Amtsgericht und wies die Beklagten darauf hin, dass "lautes Stöhnen beim Sexualverkehr eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn" sei- zumindest zwischen 22 - 06.00 Uhr in der Früh.

Sinnlose Gesetzte in D ..aber die Amis toppt keiner
Kein login
Bitte einloggen oder anmelden
Ich denk das in dem moment alles egal is ;-) zumindest denn beteiligten ;-) wie wars"guter sex ist wenn die nachbarn danach eine rauchen!".;-)
Cookies on Metaltreff - Metal Community.
This site uses cookies to store your information on your computer.