Wer den "Höhepunkt" des Tages lautstark genießen will, sollte es abends nicht zu spät werden lassen. So entschied jetzt ein deutsches Amtsgericht und wies die Beklagten darauf hin, dass "lautes Stöhnen beim Sexualverkehr eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn" sei- zumindest zwischen 22 - 06.00 Uhr in der Früh.
Sinnlose Gesetzte in D ..aber die Amis toppt keiner